Hinweis: Dieser Gastbeitrag wurde uns freundlicherweise von der Anwaltskanzlei CDR Legal bereitgestellt, um Klarheit rund um das Thema des möglichen Schadensersatzes bei Falschberatung zu erhalten.
Anleger vertrauen bei der Geldanlage häufig auf die Expertise von Banken, Finanzberatern oder Vermittlern. Doch was passiert, wenn diese Beratung fehlerhaft ist? Falschberatungen sind keine Seltenheit, und sie können Anleger in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Dabei stehen den Betroffenen rechtliche Mittel zur Verfügung, um Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Schadensersatzanspruch besteht und wie Sie Ihr Recht durchsetzen können.
Das Problem: Fehlende oder unzureichende Risikoaufklärung
Ein Großteil der Anleger hat selten direkten Kontakt mit der Fondsgesellschaft oder dem Emittenten einer Anlage. Stattdessen verlassen sie sich auf die Empfehlungen ihres Beraters, sei es in der Bankfiliale, bei einer Sparkasse oder durch einen unabhängigen Finanzvermittler. Hierbei kommt es regelmäßig zu Beratungsfehlern, die die Anleger teuer zahlen müssen.
Häufig fehlt es an einer umfassenden Aufklärung über die Risiken der empfohlenen Produkte. Besonders komplexe und riskante Anlagen wie geschlossene Fonds, Nachrangdarlehen oder andere spekulative Investitionen werden oft ohne vollständige Erläuterung verkauft. Anleger vertrauen darauf, dass ihr Berater sie umfassend informiert und ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt – ein Vertrauen, das gesetzlich geschützt ist.
Gesetzliche Vorgaben und Beratungspflichten
Der Gesetzgeber hat klare Anforderungen an die Beratung gestellt, um Anleger zu schützen. Die Rechtsprechung unterscheidet dabei zwischen anlegergerechter Beratung und anlagegerechter Beratung.
1. Anlegergerechte Beratung
Ein Berater muss die individuellen Verhältnisse des Kunden berücksichtigen. Dazu zählen:
- Wirtschaftliche Lage: Kann sich der Anleger den Verlust der investierten Summe leisten?
- Anlageziele: Soll die Anlage der Altersvorsorge, der kurzfristigen Liquidität oder einer anderen Zielsetzung dienen?
- Risikobereitschaft und Erfahrung: Hat der Anleger Erfahrung mit riskanten Produkten oder bevorzugt er sichere Anlagen?
Ein Beispiel: Ein älterer Anleger, der nach einer sicheren Altersvorsorge sucht, darf nicht in eine hochriskante Anlage mit langer Laufzeit gedrängt werden.
2. Anlagegerechte Beratung
Hierbei muss der Berater umfassend über die spezifischen Risiken des empfohlenen Produkts aufklären. Dazu gehören:
- Allgemeine Risiken wie Marktentwicklung oder Konjunkturschwankungen
- Produktspezifische Risiken wie Kursverluste, Währungsrisiken oder Insolvenzrisiken
Wird beispielsweise ein qualifiziertes Nachrangdarlehen verkauft, muss der Anleger wissen, dass dieses im Insolvenzfall des Emittenten als letztes bedient wird.
Beratungspflichten von Vermittlern
Auch Finanzvermittler unterliegen gewissen Aufklärungspflichten, jedoch in eingeschränktem Umfang. Anders als Berater müssen sie nicht prüfen, ob die Anlage zu den individuellen Bedürfnissen des Anlegers passt. Allerdings haben sie eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Anlageunterlagen keine Widersprüche oder Unklarheiten aufweisen.
Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz?
Erfüllt ein Berater oder Vermittler seine gesetzlichen Pflichten nicht, liegt eine Pflichtverletzung vor. Nach § 280 Abs. 1 BGB ist er verpflichtet, den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Schadensersatz umfasst:
- Die Rückzahlung der investierten Summe
- Den Ersatz entgangener Gewinne (z. B. Zinsen, die mit einer alternativen Anlage erzielt worden wären)
- Abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen oder Gewinne
Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Anleger sollten die Verjährungsfristen im Blick behalten:
- Absolute Verjährung: 10 Jahre ab Vertragsschluss
- Relative Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis des Beratungsfehlers, beginnend mit Ende des Jahres
Diese Fristen laufen unabhängig voneinander. Besonders bei komplexen Produkten kann die relative Verjährung individuell unterschiedlich beginnen, da verschiedene Fehler zu unterschiedlichen Zeitpunkten entdeckt werden können.
Wie sollten sich Anleger verhalten?
Wenn Sie den Verdacht haben, falsch beraten worden zu sein, sollten Sie schnell handeln:
- Dokumentation prüfen: Sammeln Sie alle Unterlagen zur Anlage, einschließlich Beratungsprotokollen, Prospekten und Korrespondenz.
- Beratungsgespräch rekonstruieren: Welche Informationen wurden Ihnen gegeben? Wurden Risiken verschwiegen oder verharmlost?
- Rechtlichen Rat einholen: Lassen Sie Ihre Unterlagen von einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen.
Ihre Rechte schützen Ihr Vertrauen
Eine umfassende und ehrliche Beratung ist der Grundpfeiler für eine erfolgreiche Geldanlage. Wird dieses Vertrauen durch Falschberatung missbraucht, haben Anleger rechtliche Ansprüche auf Schadensersatz. Dabei sind sowohl Berater als auch Vermittler in der Pflicht, Risiken klar und vollständig offenzulegen.
Wenn Sie von einer Falschberatung betroffen sind, können Sie durch rechtliche Schritte Schadensersatz einfordern. Warten Sie jedoch nicht zu lange, da die Verjährungsfristen Ihre Ansprüche begrenzen können. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei wie CDR Legal hilft Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und finanzielle Verluste zu minimieren.