Kann ich im Online Banking die Pfändung sehen? Wichtige Informationen für Schuldner!
Schlägt man sich mit einer drohenden Kontopfändung herum, ist dies natürlich äußerst unangenehm. Verbraucher wollen selbstverständlich wissen, ob dieser Schritt bereits umgesetzt wurde. Immerhin ist es mit großen Unsicherheiten verbunden, wenn man sich für lange Zeit in der Schwebe befindet.
In diesem Beitrag erfahren Leser, wie und ob sie die Kontopfändung im Online Banking einsehen können.
Das Wichtigste in Kürze:
– Es ist bei vielen Banken möglich, im Online Banking die Kontopfändung zu erkennen.
– Wirklich ausschlaggebend sind bei etwaigen Pfändungen aber die schriftlichen Dokumente, die man auf postalischem Weg erhält.
– Lassen sich keine Überweisungen mehr vornehmen, ist dies der Hinweis auf eine Pfändung.
– Will man seine Existenz sichern, sollte man ein Standard-Girokonto in ein P-Konto umwandeln: Dadurch erhält man einen Freibetrag für wichtige Ausgaben.
– Gleichzeitig machen viele Menschen positive Erfahrungen damit, ein neues „schufafreies Konto“ zu eröffnen: Das ist der Schufa nicht bekannt und kann als „unbekanntes“ Zweitkonto genutzt werden.
– Ein solches Konto wird häufig bei bestehender (oder drohender) Pfändung eröffnet und ist den Gläubigern nicht bekannt.
Kann ich im Online Banking die Pfändung sehen?
Grundsätzlich ist es durchaus möglich, eine Pfändung über das Online Banking zu erkennen. Diesbezüglich kann sich auch ein Blick auf die Kontoauszüge lohnen. Auf diesen ist oft ebenfalls vermerkt, ob eine Pfändung vorliegt. In diesem Fall lassen sich übrigens keine Überweisungen mehr vornehmen. Es taucht dabei oft ein Hinweis auf die Kontopfändung auf.
Wirklich Gewicht haben aber nur die offiziellen Dokumente, die dem Kontoinhaber per Post zugestellt werden. Hierbei handelt es sich um die sogenannte „Pfändungsverfügung“. Doch selbst vor dem Erhalt der Dokumente ist die Kontopfändung im Online Banking sichtbar.
Diese Hinweise lassen auf eine Kontopfändung schließen
Auch wenn die Kontopfändung im Online Banking nicht sofort sichtbar ist, gibt es einige Hinweise, die auf sie schließen lassen. Wie bereits erwähnt, ist es bei einer Pfändungsverfügung nicht mehr möglich, Überweisungen vorzunehmen – dies gilt übrigens gleichermaßen für Lastschriften. Die Kosten für Miete und Strom werden ebenfalls nicht vom Konto abgezogen.
Wer hier nicht in Verzug geraten möchte, sollte sein Konto im Blick behalten. Sobald man Verzögerungen bei Abbuchungen bemerkt, muss man sich mit dem Vermieter oder Stromanbieter in Verbindung setzen. Auch auf den Kontoauszügen sind Hinweise auf die Kontopfändung zu erkennen.
Es kann natürlich vorkommen, dass eine Überweisung an den Gläubiger bereits durchgeführt wurde. Dies findet selbst dann statt, wenn der Kontobesitzer die Transaktion nicht in Auftrag gegeben hat. Zugriff auf das Guthaben hat man ebenfalls nicht – oft wird aufgrund der Pfändung die EC-Karte eingezogen.
Also selbst wenn die Kontopfändung im Online Banking nicht sichtbar ist, sollte man die Augen offen halten. Dies gilt vor allem dann, wenn man von dieser Kontoverbindung aus, essenzielle Rechnungen begleicht. Weiß man, dass die Pfändung bevorsteht, sollte man zeitnah Vorbereitungen treffen, um eine finanzielle Notlage zu vermeiden.
Wie können betroffene Personen finanzielle Engpässe vermeiden?
Es ist durchaus möglich, gewisse Beträge zu schützen. Und zwar muss das Standard-Girokonto dafür in ein P-Konto umgewandelt werden. Dabei handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto, das in Deutschland natürlichen Personen zur Verfügung steht. Sie können dort den monatlichen pfändungsfreien Betrag für Zahlungen verwenden.
Selbst dann, wenn die Kontopfändung im Online Banking nicht sichtbar ist, sollte man sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen, wenn eine Pfändung droht. Die Wartezeit dafür beträgt maximal vier Geschäftstage.
Dadurch zeichnet sich ein P-Konto aus
Wie bereits erwähnt, schützt ein solches Konto den Schuldner vor dem finanziellen Ruin. Denn der Inhaber kann so über den pfändungsfreien Betrag verfügen und seine Rechnungen nach wie vor begleichen. Allerdings kann man ein solches Girokonto nur als Guthabenkonto führen. Außerdem handelt es sich bei diesem Konto um ein Einzelkonto – die Umwandlung in ein Gemeinschaftskonto ist nicht möglich.
Es darf übrigens jede natürliche Person nur ein P-Konto besitzen. Dabei erfolgt die Einrichtung dieser Kontoform erst nach einer Anfrage des Kunden. Im Online Banking ist eine solche Umwandlung manchmal sichtbar. Bei gewissen Meldungen wird beispielsweise der Status als P-Konto angegeben.
Will man wissen, wie viele Freibeträge man im Monat noch zur Verfügung hat, sollte man einen Blick auf den Kontoauszug werfen. Bei einigen Banken kann man dies auch im Online Banking einsehen.
Zusätzlich eröffnen viele Betroffene ein „schufafreies Konto“, welches als Zweitkonto genutzt wird und finanziellen Spielraum ermöglich. Ein solches Konto ist jedoch nur bei sehr wenigen Banken möglich, da die meisten Anbieter mit der Schufa zusammenarbeiten.
Wann sollten sich Kontoinhaber an ihre Bank wenden?
Sieht man eine Pfändung im Online Banking noch nicht und will man sich trotzdem über den Status des Girokontos informieren, sollte man bei der Bank nachfragen. Dies gilt auch dann, wenn man sein Konto in ein P-Konto umwandeln will.
Handelt es sich um ein seriöses Institut, stehen die Mitarbeiter ihren Kunden gerne zur Seite. So ist es Klienten möglich, etwaige Unklarheiten aus der Welt zu schaffen. Fachkräfte geben Auskunft darüber, wo man die Pfändung einsehen und verfügbare Beträge erkennen kann.
Welcher monatliche Freibetrag steht Kontoinhabern zur Verfügung?
In Deutschland beträgt der monatliche Freibetrag für Singles derzeit 1.139,99 Euro. Es handelt sich hierbei um das Geld, welches unverheirateten Personen ohne Kinder zur Verfügung steht. Eine Änderung der Pfändungsfreigrenze ist für Einzelpersonen übrigens nicht möglich.
Anders verhält es sich, wenn man verheiratet ist und der Ehepartner kein oder nur ein geringes Einkommen hat – dieser Aspekt wird vom Gericht berücksichtigt. Auch Kinder erhöhen den Freibetrag: er steigt bei zwei Kindern auf 1.799,99 Euro und bei fünf Unterhaltsempfängern auf 2.519,99 Euro pro Monat an.
So ist es mit der Kontopfändung bei verschiedenen Banken bestellt
In diesem Kapitel erhalten Kontoinhaber Informationen dazu, was mit ihrem gepfändeten Girokonto nach einer Pfändung passiert. Sie erfahren außerdem, wie und ob eine Kontopfändung im Online Banking sichtbar ist.
– Sparkasse
Hat man ein Girokonto bei der Sparkasse, ist wie bei anderen Anbietern Vorsicht geboten. Denn es existiert kein automatischer Schutz des Existenzminimums. Folglich erfolgt die Sperrung des Guthabens bis zur Höhe des gepfändeten Betrags. Die Debitkarte kann man für den täglichen Zahlungsverkehr nicht mehr nutzen. Man kann im Online Banking die Pfändung einsehen, wobei sie ebenso auf Kontoauszügen sichtbar ist.
Will man nach einer Pfändung seine Existenz sichern, sollte man als Kunde der Sparkasse unbedingt ein P-Konto bei einem anderen Anbieter eröffnen. Auf dieses sind dann sämtliche Lastschriften und Daueraufträge zu übertragen. Dadurch stellt man sicher, dass man sich die Miete und die Betriebskosten noch leisten kann.
– Postbank
Es ist bei der Postbank durchaus möglich, ein P-Konto zu nutzen. Auf ihm steht dem Kunden der Pfändungsfreibetrag zur Verfügung. Die übrige Geldsumme wird an den Schuldner überwiesen. Daher ist man als Klient dieser Bank finanziell auf der sicheren Seite. Im Online Banking oder auf Kontoauszügen kann man die Pfändung einsehen.
– Deutsche Bank
Bei der Deutschen Bank ist es mithilfe eines Antrags möglich, das Standard-Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Es müssen sich Kunden dafür telefonisch mit dem Pfändungsservice in Verbindung setzen. Klienten müssen bedenken, dass sie den Antrag nur unter der Woche stellen können – am Wochenende und an Feiertagen ist die Deutsche Bank nicht erreichbar. Steht man also unter Zeitdruck, sollte man den Antrag rechtzeitig einbringen. Auch bei diesem Anbieter kann man online sämtliche Daten zur Kontopfändungeinsehen.
– Volksbank
Wer bei der Volksbank ein P-Konto besitzt, kann im Online Banking die Pfändung einsehen. Dort ist außerdem sichtbar, wie viel Geld des auszahlbaren Pfändungsfreibetrags verfügbar ist. Dies ist übrigens auch über die App des Anbieters möglich. Dadurch behalten Kunden bei der Volksbank den Überblick, wobei selbst bei einem Standard-Girokonto die Kontopfändung im Online Banking sichtbar ist.
– Norisbank
Besitzt man bei der Norisbank ein Girokonto, kann man dieses ganz einfach in ein P-Konto umwandeln. Dafür müssen Kunden einfach einen Antrag ausfüllen – das entsprechende Dokument findet man auf der Webseite des Anbieters. Bei der Umstellung ist mit einer Wartezeit von einer Woche zu rechnen. Das Gehalt ist auf dem P-Konto bis zur Pfändungsschutzgrenze geschützt. Und das gilt unabhängig von der Höhe der Geldeingänge. Die Kontopfändung ist im Online Banking sichtbar.
– Commerzbank
Ist man bei der Commerzbank Schuldner, hat man über einen Dauerauftrag die Gelegenheit, die Kontopfändung zu begleichen – dieser Schritt lässt sich sowohl in der Filiale als auch online durchführen. Es gilt hier eine Schutzfrist von einem Monat. Im Übrigen sind Gesamt- und Teilzahlungen möglich. Den für Zahlungen verfügbaren Betrag kann man über das Online Banking einsehen.
Welche Konten werden gepfändet?
Sieht man eine Pfändung im Online Banking, sollte man sich überlegen, ein neues Girokonto zu eröffnen. Denn gepfändet wird nur das Konto, das dem Gläubiger bekannt ist. Allerdings muss man sich in diesem Fall mit einer geringeren Auswahl an Anbietern abfinden. Um die persönliche Bonität ist es bei einer drohenden Kontopfändung immerhin nicht gut bestellt. Außerdem sollte man rechtliche Risiken vermeiden, falls man dadurch versucht, Zahlungen zu umgehen.
Mittlerweile gibt es aber durchaus Banken, die ihren Kunden schufafreie Konten anbieten. Man erspart sich in diesem Fall also die Bonitätsprüfung. Oft handelt es sich hierbei aber um Girokonten, die man nur auf Guthabenbasis führen kann. Auch eine richtige Kreditkarte erhalten Kunden nicht. Viele solcher Anbieter setzen jedoch auf Innovation und einen bemühten Kundenservice.
Man darf sich also über eine intuitive Handhabung des Online Bankings freuen – zudem lässt sich die Kontoeröffnung zumeist mit einem Smartphone durchführen. In der Regel nimmt der Prozess nur wenige Minuten in Anspruch. Wer also schnell ein neues Konto braucht, sollte ein schufafreies Modell auf jeden Fall in Erwägung ziehen.
Fazit – es ist möglich, die Kontopfändung im Online Banking zu erkennen
Grundsätzlich ist die Kontopfändung im Online Banking sichtbar – dies ist spätestens dann der Fall, wenn man keine Überweisung mehr durchführen kann. In diesem Fall scheint sowohl online als auch auf den Kontoauszügen eine Meldung mit Hinweis auf die Pfändung auf.
Schuldet man einem Unternehmen Geld, steht dem Kontoinhaber sein Guthaben nicht mehr zur Verfügung – auch Daueraufträge werden storniert. Will man seine Existenz sichern, sollte man sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. In diesem Fall kann man einen monatlichen Freibetrag von 1.139,99 Euro nutzen.
Zusätzlich ist es möglich, ein schufafreies Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen. In diesem Fall bleibt man trotz Pfändung zahlungsfähig. Rechtliche Risiken sollte man dabei jedoch vermeiden.